Coronavirus / COVID-19: Information zur Durchführung von Veranstaltungen

Stand: 25. August 2020

Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereitet der Bundesrat die Überführung der relevanten Covid- Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

Selbstverständlich ist für Stress-Auszeit die Gesundheit der Teilnehmer das oberste Gut und richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen.

FRAGEN ZUR EINSCHRÄNKUNG VOR ORT / TEILNEHMERZAHL

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[toggle title=“Sind Stress-Auszeiten, Yogaferien, oder das Yogafestival erlaubt?“]

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Stress-Auszeit bietet ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen an.

Es gibt den Vorgaben entsprechende Schutzkonzepte und eine enge Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsort. Die Schutzkonzepte werden enstprechend der laufenden Entwicklungen angepasst. Detaillierte Schutzkonzepte zu den einzelnen Veranstaltungen findest Du weiter unten.

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[toggle title=“Welche Einschränkungen gelten während der Veranstaltung?“]

Es gelten gängige Schutzmassnahmen (wie Abstand halten, Verzicht auf Händeschütteln, regelmässige Desinfektion/Waschen der Hände usw.). Darüber hinaus ist für jede Veranstaltung ein Schutzkonzept verfügbar, dieses ist im jeweiligen Bereich weiter unten einsehbar. Es ist eine enge Abstimmung mit dem Veranstaltungsort gegeben.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen[1] müssen wir Dich auf folgendes hinweisen:

  • Bitte halte Dich an die empfohlenen Schutzmassnahmen (u.a. regelmässiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, wenn möglich Abstand von 1,5 Meter halten)
  • Wenn Du Krankheitssymptome hast, bleibe bitte zuhause
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz aller Vorkehrungen nicht immer der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Es werden Gesichtsmasken zum Selbstkostenpreis angeboten.
  • Präsenzlisten (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail, Adresse) der Gäste und Lehrer sind zu führen. Darin müssen die obigen Koordinaten festgehalten werden. Der Veranstalter muss eine entsprechende Liste während 14 Tagen aufbewahren. Im Falle eines Covid-19-Verdachtsfalles stellt die Festivalleitung der zuständigen Behörde die Kontaktdaten der teilnehmenden Gäste zur Verfügung. Alle Gäste, auch Lehrer müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Der Veranstalter/Betreiber weist die Besuchenden auf die Erhebung der Kontaktdaten hin und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit COVID-19-Erkrankten gab.

[1] COVID-19-Verordnung 2 (818.101.24), Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen Schutzkonzept für Veranstaltungen mit maximal 1’000 Personen basierend auf den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

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[toggle title=“Gibt es eine Beschränkung der Teilnehmerzahl? Und wenn ja, was ist, wenn ich schon gebucht habe?“]

Sollte die Veranstaltung auf die Teilnehmeranzahl hin bezogen, limitiert werden müssen, so nehmen die Personen in der zeitlichen Reihenfolge der Buchung teil bis das Kontingent erreicht ist. Weitere, darüber hinaus gebuchte Personen wird die Seminargebühr rückerstattet oder ein Alternativtermin zur kostenlosung Umbuchung angeboten. Aktuell heisst es (Stand 27. Mai 2020): „Viele Aktivitäten in Freizeit, Unterhaltung und Sport sind ab 6. Juni wieder möglich. Verboten bleiben spontane Treffen von über 30 Personen sowie Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.“

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FRAGEN ZUM INDIVIDUELLEN SCHUTZ / RISIKOGRUPPE

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[toggle title=“Gibt es ein Schutzkonzept für die Veranstaltungen?“]

Ja, für jede Veranstaltung gibt es ein Schutzkonzept, bzw. wird entsprechend noch ausgearbeitet.

Schutzkonzept Kloster Engelberg

Langes Yoga- und Ayurveda-Wochenende

Summer of Love: Back to the Roots

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen[1] müssen wir Dich auf folgendes hinweisen:

  • Bitte halte Dich an die empfohlenen Schutzmassnahmen (u.a. regelmässiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, wenn möglich Abstand von 1,5 Meter halten)
  • Wenn Du Krankheitssymptome hast, bleibe bitte zuhause
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass trotz aller Vorkehrungen nicht immer der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Es werden Gesichtsmasken zum Selbstkostenpreis angeboten.
  • Präsenzlisten (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail, Adresse) der Gäste und Lehrer sind zu führen. Darin müssen die obigen Koordinaten festgehalten werden. Der Veranstalter muss eine entsprechende Liste während 14 Tagen aufbewahren. Im Falle eines Covid-19-Verdachtsfalles stellt die Festivalleitung der zuständigen Behörde die Kontaktdaten der teilnehmenden Gäste zur Verfügung. Alle Gäste, auch Lehrer müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Der Veranstalter/Betreiber weist die Besuchenden auf die Erhebung der Kontaktdaten hin und dass es für sie allenfalls zu einer Quarantäne kommen kann, wenn es während der Veranstaltung enge Kontakte mit COVID-19-Erkrankten gab.

[1] COVID-19-Verordnung 2 (818.101.24), Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen Schutzkonzept für Veranstaltungen mit maximal 1’000 Personen basierend auf den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

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[toggle title=“Ich gehöre zur definierten Risikogruppe. Darf ich trotzdem teilnehmen?“]

Eine Teilnahme an einer Veranstaltung von Stress-Auszeit wird in naher Zukunft für die vom BAG definierten Risikogruppen nicht empfohlen. Möchtest Du dennoch teilnehmen, bitte ich Dich, schriftlich zu bestätigen, dass Dir bewusst ist, dass Du zu einer Risikogruppe gehörst und teilnehmen möchtest. Bestätigung Teilnahme zum Download und ausfüllen

Zu Risikogruppen gehören laut BAG: Personen ab 65 Jahren und Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Bluthochdruck
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebs

Detaillierte Informationen zu Risikogruppen findest Du hier.

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[toggle title=“Welche Verantwortung habe ich für meinen individuellen Schutz als auch für den Schutz anderer Teilnehmer?“]

Es gibt klare Empfehlungen zum individuellen Schutz. Wie wir uns und andere vor einer Ansteckung schützen können, sehen Sie auf der Seite So schützen wir uns.“

Das Bundesamt für Gesundheit BAG, empfiehlt folgende allgemeine, individuelle Verhaltensweisen:

  • Abstand halten – zum Beispiel ältere Menschen durch genügend Abstand schützen, beim Anstehen Abstand halten, bei Sitzungen Abstand halten
  • Gründlich Hände waschen
  • Hände schütteln vermeiden
  • In Papiertaschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

Das Bundesamt schreibt weiter: „Besonders gefährdet schwer zu erkranken sind Personen ab 65 Jahre sowie solche, die eine dieser Vorerkrankungen haben:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Krebs

Hier gelten folgende Empfehlungen:

„Sind Sie älter als 65 Jahre oder haben eine Vorerkrankung (Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, geschwächtes Immunsystem, Krebs)? Dann empfehlen wir Ihnen:

  • Meiden Sie möglichst öffentliche Verkehrsmittel.
  • Kaufen Sie ausserhalb der Stosszeiten ein. Oder lassen Sie eine Freundin oder einen Nachbarn für Sie einkaufen.
  • Meiden Sie Orte mit vielen Menschen, beispielsweise Kinos, Konzerte, Sportveranstaltungen, Treffen in Gruppen.
  • Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen.
  • Reduzieren Sie Besuche in Altersheimen, Pflegeheimen und Spitälern auf ein Minimum.
  • Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben. Rufen Sie sofort Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder ein Spital an. Sagen Sie, dass Sie im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus anrufen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben. Beschreiben Sie Ihre Symptome.“

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[toggle title=“Was macht Stress-Auszeit als Veranstalter?“]

Es werden regelmässig Informationen und Updates zu den Veranstaltungen gemacht und die betroffenen Teilnehmer entsprechend informiert. Die Situation wird von Stress-Auszeit regelmässig überprüft und es besteht schriftlicher und/oder telefonischer Kontakt zu den jeweils relevanten Kantonalen Gesundheitsbehörden und Botschaften, in denen die Veranstaltungen geplant sind. Zudem besteht eine Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstaltungsort.

Wir werden dem Thema mit Respekt begegnen, uns jedoch nicht übermässig in Hysterie begeben.

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FRAGEN ZUR MÖGLICHEN STORNIERUNG

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[toggle title=“Was ist, wenn ich buche und eine Veranstaltung dann doch abgesagt wird?“]

Sollte eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Vorschriften der Länder, in dem die Veranstaltung stattfindet (Schweiz, Deutschland, Spanien), nicht stattfinden können und Du hast bereits bezahlt, bekommst Du den bezahlten Betrag vollumfänglich, ohne Abzüge, Gutscheine oder anderes, zurückerstattet.

Selbstverständlich kannst Du Dich auch auf eine vergleichbare Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt ohne weitere Kosten umbuchen lassen. Bereits bezahlte Reisekosten können nicht erstattet werden, es wird der Abschluss einer Reserücktrittsversicherung empfohlen. Darüber hinaus gelten die AGBs von Stress-Auszeit.

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[toggle title=“Was ist, wenn ich buche und ich doch absagen möchte, da ich mich unwohl fühle oder Krankheitssymptome habe?“]

Hierzu gelten die regulären AGBs, welche Du hier nachlesen kannst. Grundsätzlich wird der Abschluss einer Reisekostenversicherung empfohlen.

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FRAGEN AUSZEIT IM KLOSTER

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[toggle title=“Finden die Auszeiten im Kloster Engelberg und Mariastein statt?“]

Ja, die Auszeit-Wochenenden finden statt. Es sind Schutzkonzepte erarbeitet worden (s.o.). Beachte bitte zudem die Hinweise unter „Welche Einschränkungen gelten während der Verasntaltung“ weiter oben.

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FRAGEN YOGAFERIEN MALLORCA: EINREISE / SITUATION VOR ORT

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[toggle title=“Ich möchte an den Yogaferien auf Mallorca teilnehmen. Wie ist der aktuelle Stand?“]

Aktuell wurden von den Behörden in Deutschland und der Schweiz Reisewarnungen für Spaninen inkl. Balearen (also Mallorca) ausgesprochen. Eine Entscheidung, ob die Yogaferien stattfinden wird Anfangs September getroffen.

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[toggle title=“Was ist, wenn ich buche und die Yogaferien auf Mallorca doch nicht statfinden können?“]

Sollte eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Vorschriften der betroffenen Länder (Ein-Ausreise Schweiz oder Deutschland, Ein-Ausreise Spanien, Veranstaltung vor Ort in Spanien), nicht stattfinden können und Du hast bereits bezahlt, bekommst Du den bezahlten Betrag vollumfänglich, ohne Abzüge, Gutscheine oder anderes, zurückerstattet.

Selbstverständlich kannst Du Dich auch auf eine Vergleichbare Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt ohne weitere Kosten umbuchen lassen. Bereits bezahlte Reisekosten können nicht erstattet werden, es wird der Abschluss einer Reserücktrittsversicherung empfohlen. Darüber hinaus gelten die AGBs von Stress-Auszeit.

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[toggle title=“Welche Vorschriften gelten für die Yogaferien auf Mallorca vor Ort / Gibt es eine Limitierung der Teilnehmerzahl?“]

Dies ist zum heutigen Stand noch nicht klar. Selbstverständlich sind wir mit den Behörden in Kontakt und werden die lokalen Vorschriften umsetzen.

Sollten über eine mögliche begrenzung der Teilnehmerzahl Anmeldungen vorliegen, so wird der Eingang der Buchung berücksichtigt. Personen die über das Limit gebucht haben, bekommen selbstverständlich den bereits bezahlten Betrag zurückerstattet und es fallen keine Kosten für das Hostal an.

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FRAGEN YOGAFESTIVAL SUMMER OF LOVE

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[toggle title=“Findet das Yogafestival Summer of Love statt?“]

Das Yogafestival Summer of Love findet in einem deutlich reduzierten Umfang für eine reduzierte Anzahl an Teilnehmern statt – Back to the Roots. Die Plätze hierfür sind jedoch schon vergeben. Ein Schutzkonzept wurde erarbeitet (s.o.). Beachte bitte zudem die Hinweise unter „Welche Einschränkungen gelten während der Verasntaltung“ weiter oben.

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FRAGEN YOGA&AYURVEDA ALLGÄU (DTLD.)

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[toggle title=“Findet das lange Yoga&Ayurveda Wochenende statt?“]

Ja, die Durchführung ist geplant. Wir sind in Kontakt mit dem Veranstaltungsort, welcher einen Überblick über die behördlichen Vorschriften hat. Ein Schutzkonzept wurde erarbeite (s.o.). Beachte bitte zudem die Hinweise unter „Welche Einschränkungen gelten während der Verasntaltung“ weiter oben.

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FRAGEN ZU WEITERFÜHRENDEN INFORMATIONEN

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[toggle title=“Wo finde ich weiterführende Informationen?“]

Bundesamt für Gesundheit BAG: Link

Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion: Link

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion: Link

Kanton Thurgau Amt für Gesundheit: Link

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Meine Frage wurde nicht beantwortet:

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